Wer braucht eine VEFK bzw. eine fachkundige Person Hochvolt?
Im deutschen Recht ist der Unternehmer für die elektrotechnischen Anlagen ein Anlagenbetreiber. Damit einher geht die Betreiberverantwortung an 7 Tagen die Woche, 24 Stunden pro Tag . Unabhängig davon, ob er vor Ort ist oder elektrotechnische Kenntnisse besitzt. Es gilt das Prinzip "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht".
In vielen Unternehmen werden elektrische Anlagen betrieben. Das kann ein PC sein oder eine komplette Fertigungsanlage. Wenn es sich ausschließlich um Büromaschinen handelt ist die Verantwortung, um den sicheren Betrieb zu gewährleisten, für den Unternehmer noch recht überschaubar. Es genügt, die Geräte regelmäßig (idealerweise jährlich, maximal alle 4 Jahre) von einem Fachbetrieb gemäß DGUV Vorschrift 3 überprüfen zu lassen und die Mitarbeiter im sachgemäßen Gebrauch zu unterweisen. Dazu gehört im Übrigen auch, ihnen das Arbeiten an den elektrischen Teilen einer Anlage zu verbieten. Mal eben ein defektes Anschlusskabel tauschen ist nämlich ohne geeignete Qualifikation nicht erlaubt.
In Werkstätten muss die Untersuchung der Elektrogeräte schon im Halbjahresrhythmus erfolgen. Bei komplexen Anlagen kommt die Verpflichtung zu weiteren Prüfungen dazu und wenn er gar eine eigene Elektrofachkraft für die Wartung beschäftigt steigt die Verantwortung in einem Maß, das er gar nicht mehr beherrscht, wenn er nicht selbst Elektrofachkraft ist.
An der Stelle kommt die verantwortliche Elektrofachkraft (VEFK) ins Spiel. Dabei handelt es sich um eine Person, die selbst Elektrofachkraft sein muss. Gemäß Definition ist Elektrofachkraft, wer eine elektrotechnische Ausbildung hat (Elektroingenieur, Elektrotechniker, Elektromeister oder Elektriker Geselle), Erfahrung mit der durchzuführenden Aufgabe besitzt und die zugehörigen Normen und Regelwerke kennt. Die Übernahme der Verantwortung wird in einem Vertrag dokumentiert. Das kann Bestandteil des Arbeitsvertrages sein, ist aber oft ein Zusatzvertrag, eine sogenannte Bestellung.
Kleinere Betriebe beschäftigen in der Regel keine eigene Elektrofachkraft, wenn es das Geschäft nicht erfordert. In mittleren Betrieben fehlt oft eine Elektrofachkraft mit der Kompetenz, die Aufgaben einer VEFK zu übernehmen. Dann kann auch eine externe Kraft mit den Aufgaben einer VEFK betraut werden. Mittlere Betriebe würden natürlich mit der externen VEFK darauf hin arbeiten, die eigenen Mitarbeiter zu qualifizieren, um die Aufgaben nach einiger Zeit selbst übernehmen zu können.
Sollte es zu einem Unfall mit elektrischen Strom kommen, insbesondere zu einem tödlichen Unfall, taucht sofort die Frage nach der Verantwortung auf. Und die beginnt immer beim Unternehmer. Hat er alles in seiner Macht stehende getan, um den Unfall zu verhindern? Wenn er dann auf eine ordentlich bestellte VEFK verweisen kann muss diese nachweisen, dass sie für den bestellten Bereich alles getan hat, um den Unfall zu vermeiden. Trotzdem ist der Unternehmer nicht völlig aus der Pflicht. Er muss natürlich die Empfehlungen seiner VEFK auch umsetzen.
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