Aufgaben einer VEFK.
Die VEFK übernimmt die Verantwortung für die elektrotechnischen Anlagen in einem Betrieb und gewährleistet im Namen des Unternehmers einen rechtssicheren Betrieb dieser Anlagen. Damit ist nicht gemeint, dass die VEFK die Anlagen selbst betreibt, sondern vielmehr mit Fachwissen und Sachkenntnis festlegt, wie sicher gearbeitet wird. Das sind zum Teil einfache Aufgaben, wie beispielsweise das Festlegen von Prüffristen für elektrische Geräte. Das sind aber auch aufwändige Aufgaben, wie die Gefährdungsbeurteilung komplexer Anlagen.
Voraussetzung für den Erfolg ist eine Kenntnis des Betriebes und seiner Elektrofachkräfte. Das sind die Personen, die die elektrischen Anlagen pflegen, in der Regel aber nicht bedienen. Mit ihnen arbeitet die VEFK eng zusammen und leitet sie im sicheren Umgang mit der Elektrotechnik an. Aufgrund ihrer Stellung ist die VEFK fachlich weisungsbefugt. Das heißt, die VEFK bestimmt, wie die Arbeit durchzuführen ist, aber nicht wer sie durchführt. Allerdings bestimmt sie auch, wer die Aufgaben überhaupt durchführen darf. Die Entscheidung basiert auf der Qualifikation des jeweiligen Mitarbeiters und wird zumeist in Qualifikationsplänen festgelegt. Aus dem Qualifikationsplan geht hervor, welche Schulungen ein Mitarbeiter hat und welche benötigt werden, um bestimmte Aufgaben durchzuführen.
Eine VEFK ist nicht zwingend von der Geschäftsleitung einzusetzen. In größeren Unternehmen gibt es VEFK auch für Teilbereiche. In jedem Fall ist die VEFK nur der Person gegenüber verantwortlich, die selbst den Verantwortungsbereich disziplinarisch führt ("der Chef"). In sehr großen Unternehmen gibt es verschiedene Ebenen von VEFK. Beispielsweise eine "einfache" VEFK, die für einen Teilbereich zuständig ist (z.B. Komponentenfertigung), eine Bereichs-VEFK, die für einen Hauptbereich zuständig ist (z.B. Fertigung) und eine Gesamt-VEFK, die für das ganze Unternehmen verantwortlich ist.
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