Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten (EfffT)

Wenn der Elektriker nur gelegentlich gebraucht wird

Mal eben schnell eine Steckdose anschließen

Der Maler hat das Zimmer fertig gestrichen. Jetzt nur noch schnell die Steckdosen wieder anschließen. Aber jetzt extra den Elektriker holen? Drei Leitungen - das bekommt doch jeder hin, oder?


Vielleicht, ist aber verboten.

Mal eben schnell die Heizung reparieren

Die Pumpe war kaputt, schnell hat der Installateur eine neue eingebaut. Macht man ja schließlich nicht zum ersten Mal. Die Stromleitung schnell raus aus der alten Pumpe und rein in die neue. Kann man ja nichts falsch machen, oder?


Gut möglich, ist aber verboten.

Mal eben schnell die Küche aufbauen

Die neue Küche steht, der Monteur hat ganze Arbeit geleistet. Jetzt noch schnell das Ceranfeld anschließen. 5 Leitungen? Solange er dieselben Farben in der Herdanschlussdose zusammenschließt...


Kann klappen, ist aber verboten.

Besser ist eine Ausbildung zur Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten

Jeder Mitarbeiter mit einer handwerklichen Ausbildung kann ohne Weiteres eine Zusatzqualifikation zur Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten (EfffT) erwerben. Für die in dieser Ausbildung erlernten Tätigkeiten gilt er dann als Elektrofachkraft im Sinne der DGUV V3, der DIN VDE 1000-10 sowie der DIN EN 50110-1 und darf diese eigenverantwortlich durchführen.