Vor der ersten Verwendung muss der Arbeitgeber die Arbeitsmittel, die er seinen Mitarbeitern zur Verfügung stellt, hinsichtlich ihrer Gefährdung beurteilen und Maßnahmen für den sicheren Umgang festlegen.
Jeder neue Baustand bei der Entwicklung von Fahrzeugen und Komponenten kann zu einer Gefährdung führen. Gemeinsam mit Ihnen beurteilen wir im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung die gelieferte Hardware und geben sie für die weitere Verwendung frei. Wir überprüfen den Hochvolt Teil, Sie den Rest. Selbstverständlich erhalten Sie von uns eine Dokumentation, die das Freischalten und Wiedereinschalten beschreibt.
Bei einem Unfallfahrzeug ist der Zustand des Hochvoltsystems oft nicht ohne Weiteres zu bestimmen. Eine Gefährdungsbeurteilung hilft, Arbeiten sicher am Fahrzeug durchzuführen. Wir helfen bei der Analyse und legen gemeinsam mit Ihnen die Maßnahmen fest, damit ihre Mitarbeiter ohne Gefahr an dem Unfallfahrzeug arbeiten können.
Die Arbeitsstättenverordnung verlangt in §3, dass der Arbeitgeber jeden Arbeitsplatz einer Gefährdungsbeurteilung unterzieht. Sofern er nicht selbst über die entsprechenden Kenntnisse verfügt, hat er sich fachkundig beraten zu lassen.
Wir beraten Sie gerne.
Ginsheimer Straße 7, 65468 Trebur, Deutschland
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