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Ein Elektriker stirbt bei Arbeiten an einem Hybridbus – und der Geschäftsführer wird persönlich verurteilt.

Ein kühler Morgen in der Werkstatt. Ein Routineauftrag: Wartungsarbeiten an einem Hybridbus, wie so oft in letzter Zeit. Der Elektriker, ausgebildet, aber nicht speziell unterwiesen, öffnet den Servicezugang, ohne zu wissen, was ihn erwartet. Ein Augenblick, ein Kontakt – und plötzlich ein Lichtbogen, der alles verändert: Er stirbt noch am Unfallort.

Die Ermittlungen legen offen, was niemand hören will:
– keine Gefährdungsbeurteilung
– keine klare Unterweisung
– keine dokumentierte Zuständigkeit.

Der Geschäftsführer beteuert, er habe sich auf seine Mitarbeiter verlassen. Doch im Protokoll steht: Nichts war geregelt. Vor dem Oberlandesgericht Hamm steht er nicht als Vertreter der Firma, sondern als die verantwortliche Privatperson.

Was wie ein tragischer Einzelfall klingt, ist in Wahrheit Organisationsversagen mit Ansage: der Unfall hätte verhindert werden können. Der Geschäftsführer haftete persönlich: das Oberlandesgericht Hamm verurteilte ihn zu Schmerzensgeld und Ersatz des Verdienstausfalls.

Nicht sein Unternehmen. Ihn selbst mit seinem Privatvermögen.

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